Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemein
Alle Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, die der Kunde/die Kundin mit seiner Anmeldung akzeptiert. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende Formulierungen und mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters.
2. Vertrag
An- und Abmeldungen des Kunden/ der Kundin sowie die Bestätigung durch die Firma 3klang bedürfen der Schriftform. Der Vertrag wird erst durch Bestätigung der Firma 3klang wirksam. Der Inhalt des Vertrages ergibt sich ausschließlich aus der Angebots- bzw. Trainingsausschreibung, diesen Geschäftsbedingungen und der schriftlichen Anmeldebestätigung. Sonstige Angebote und Preise der Firma 3klang sind freibleibend
3. Durchführung
Die Firma 3klang hat den Kunden eine wesentliche Abweichung der vertraglich vereinbarten Leistung unverzüglich nach Kenntnis mitzuteilen. In diesem Fall ist der Kunde/ die Kundin berechtigt, vom geschlossenen Vertrag zurückzutreten oder kann aus dem Angebot der Firma 3klang eine mindestens gleichwertige Alternativmaßnahme wahrnehmen. Auf Abweichungen vom Vertragsinhalt, die den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung bzw. Freizeitleistung nicht wesentlich beeinträchtigen, hat die Firma 3klang den Kunden/ die Kundin rechtzeitig hinzuweisen. Änderungen des Vertragsinhaltes ergeben sich hieraus nicht.
4. Zahlung
Für Geschäfts- und Privatkunden:
Nach Beendigung des Angebotes erhalten Sie eine Rechnung, die innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen ist. Alle Preise verstehen sich als Nettopreis, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Für gemeinnützige Kunden:
Nach Beendigung des Angebotes erhalten Sie eine Rechnung, die innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen ist. Alle Preise verstehen sich als Endpreis, wenn ein Nachweis der Gemeinnützigkeit erbracht werden kann. (§4 Nr. 21, Nr. 25 bb UstG)
5. Preisänderungen
Sofern zwischen der Buchung und dem Beginn des Trainings eine Frist von mindestens vier Monaten liegt, kann die Firma 3klang bis zum 21. Tag vor Beginn Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtbetrages verlangen, wenn sich die Preise der im Vertrag gesondert ausgewiesenen Leistungsträger nach Vertragsabschluss nachweisbar und unvorhergesehen erhöht haben. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss um mehr als 5% des Gesamtpreises kann der Kunde/ die Kundin kostenfrei zurücktreten oder ist berechtigt, aus dem Angebot von 3klang eine mindestens gleichwertige Alternativmaßnahme wahrzunehmen.
6. Rücktritt
Der Kunde/ die Kundin kann jederzeit vom geschlossenen Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. Tritt der Kunde/ die Kundin vom Vertrag zurück oder treten Teilnehmende das Angebot nicht an, ohne eine Ersatzperson, die den Anforderungen des TeilnehmerInnen-Kreises aus Sicht der Firma 3klang widerspruchsfrei genügt, zu stellen, kann die Firma 3klang einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen.
Der Anspruch auf Entschädigung ist wie folgt pauschaliert:
– bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% des Preises
– bis zu 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn 80% des Preises
– weniger als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn 95% des Preises.
Die in Vorbereitung eines Angebotes verauslagten Kosten durch die Firma 3klang müssen bei Rücktritt vom Vertrag zu 100% von den Teilnehmenden/ Kunden erstattet werden.
7. Rücktritt seitens der Firma 3klang
Einige Angebote sind frei buchbar und bedürfen zur Umsetzung eine ausgeschriebene TN-Zahl. Bei Nichterreichen dieser Zahl ist die Firma 3klang berechtigt, das Angebot bis zu 4 Wochen vor Beginn abzusagen. In diesem Fall erhalten die Kunden den eingezahlten Preis unverzüglich zurück. Kulanzregelungen sind in unserem Interesse und liegen in unserem Ermessen.
8. Verantwortung der Teilnehmenden/ Körperliche Anforderungen
Teilnehmende, die das Gruppenleben in grober Weise stören, andere Personen gefährden oder nachhaltig gegen die Anweisungen des Trainerteams verstoßen, können nach entsprechender Abmahnung von dem weiteren Training ohne Rückerstattung der Kosten ausgeschlossen werden. Die Teilnehmenden tragen die alleinige Verantwortung über die Entscheidung, welche körperlichen Anforderungen er sich zutrauen kann.
9. Rechte und Pflichten der Veranstaltungsleitung
Für die methodische und didaktische Gestaltung des Trainings ist der jeweilige Trainer verantwortlich. Der Trainer/ die Trainerin ist berechtigt nach seinem fachlichen Ermessen einzelne Inhalte des Trainings im Hinblick auf die Gesamtzielsetzung auszuweiten und andere dafür zu verkürzen. Der Trainer/ die Trainerin kann den Erfolg des Trainings nicht gewährleisten. Er wird jedoch nach bestem Wissen und Gewissen gemeinsam mit den Teilnehmenden den Erfolg des Trainings anstreben.
10. Haftung
Die vertragliche Haftung der Firma 3klang für alle Schäden und Ansprüche der Teilnehmenden/ Kunden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Teilnehmerbeitrag beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird. Dies gilt auch, wenn die Firma 3klang für den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Schäden oder den Verlust an vom Veranstalter transportierten Fahrrädern, Zelten oder anderen Ausrüstungsgegenständen der Teilnehmenden/ Kunden. Werden einzelne Leistungen durch die Firma 3klang
lediglich vermittelt, haftet der entsprechende Leistungsnehmer für die von ihm erbrachte Leistung und die sich daraus ergebenden Schäden und Ansprüche im oben genannten Sinne. Eine weitergehende Haftung der Firma 3klang ist ausgeschlossen.
Demnach haftet die Firma 3klang für:
– die gewissenhafte Vorbereitung,
– die sorgfältige Auswahl der Überwachung der Leistungsträger (z.B. TrainerInnen, DienstleisterInnen) und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass viele der Angebote im Bereich der Outdoor- und Aktivsportarten ein erhöhtes, potentielles Gefahrenrisiko beinhalten. Die Teilnahme an Aktionen, die ein potentielles Gefahrenrisiko enthalten, ist allen Teilnehmenden/ Kunden freigestellt. Unmittelbar vor Beginn wird in Form einer Einweisung auf Gefahren, Abläufe und Durchführungsdetails der entsprechenden Veranstaltung hingewiesen. In speziellen Fällen werden eine schriftliche Kenntnisnahme der Belehrung/ Einweisung und ggf. ein medizinischer Auskunftsbogen aller an dem Training teilnehmenden Personen eingeholt.
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Leistung hat der Kunde/ die Kundin innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Angebotes der Firma 3klang gegenüber geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde/die Kundin Ansprüche geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Die Monatsfrist gilt nur für Ansprüche aus dem Vertrag. Sonstige Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Vertragliche Ansprüche des Kunden/ der Kundin verjähren ein Jahr nach dem vertraglich vereinbarten Veranstaltungsende.
12. Gewährleistung / Schadenersatz
Wird das Angebot infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde/die Kundin – nach Anzeige des Mangels – den Preis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn die Firma 3klang eine von dem Kunden/ der Kundin bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder der Firma 3klang verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse der Teilnehmenden/ Kunden gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann der Kunde/ die Kundin Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den die Firma 3klang nicht zu vertreten hat.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB‘s oder anderer vertraglicher Bestimmungen, die mit dem Kunden/ der Kundin getroffen und von diesem akzeptiert wurden, unwirksam sein oder werden, so treten für diesen Teil die gesetzlichen Bestimmungen – soweit vorhanden – in Kraft. Hierdurch wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
14. Mitwirkungspflicht
Die Teilnehmenden/ KundInnen sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere ist er verpflichtet, der Firma 3klang seine Beanstandungen unverzüglich vor Ort kundzutun. Die Firma 3klang wird für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen es die Teilnehmenden/ KundInnen es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Alle Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung des Angebotes hat der Kunde/ die Kundin innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Angebotes gegenüber der Firma 3klang geltend zu machen. Nach dieser Frist können die Teilnehmenden/ KundInnen nur dann Ansprüche geltend machen, sofern sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind.
15. Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Der allgemeine Gerichtstand der Firma 3klang ist Strausberg, dort sind eventuelle Klagen des Kunden/ der Kundin anhängig zu machen.
Stand: 01.01.2023